Kostenloser Versand (ohne Sperrgut)

# Allgemeine Geschäftsbedingungen **Allgemeines** Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil sämtlicher Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Leistungen. Abweichende AGBs des Bestellers bzw. Auftraggebers gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn AKA Leuchten AG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die AKA Leuchten AG. **1. Angebote und Preise** Angebote der AKA Leuchten AG erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs, insofern die Gültigkeit nicht ausdrücklich vermerkt ist. Die Preise verstehen sich ab Werk und zwar ausschliesslich Fracht, Frachtverpackung, vRG und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Veröffentlichte Details und Preise sind ohne Gewähr, Lieferbarkeit und Irrtum vorbehalten. Für jegliche Dokumente wie z.B. Pläne, Dokumentationen, Entwürfe oder Kostenvoranschläge behält sich die AKA Leuchten AG das Eigentums- und Urheberrecht vor. Im Auftrag des Kunden erstellte Lichtplanungen können bei nicht erteiltem Lieferauftrag vollumfänglich verrechnet werden. Einkaufsbedingungen des Kunden und sonstige Vereinbarungen werden von der AKA Leuchten AG nur nach schriftlicher Vereinbarung anerkannt. Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstige Vergütungen hinfällig. Zudem können weitere Lieferungen zurückgehalten oder abgelehnt und die sofortige Bezahlung aller Lieferungen wegen Nichterfüllung verlangt werden. **2. Bestellung** Auf www.aka-leuchten.ch, telefonisch oder auf schriftlichem Weg gibt der Käufer durch Absenden seiner Bestellung ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag kommt zustande, indem AKA Leuchten AG dieses Angebot durch die Zusendung der Ware annimmt. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch das Erteilen seiner Bestellung erklärt sich der Kunde mit dieser Vertragsgrundlage einverstanden. Abweichende Regeln gelten nur bei vorheriger schriftlicher Bestätigung durch die AKA Leuchten AG. Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, uns von der Pflicht zur Lieferung zu lösen oder ein alternatives, gleichwertiges Produkt zu liefern. **3. Lieferung** Von uns genannte Termine und Lieferfristen sind unverbinlich. Der genannte Liefertermin ist immer als Versandtermin ab unserem Lager zu verstehen. Ersatz- bzw. Schadenersatzansprüche infolge Terminüberschreitung sind ausgeschlossen. Sämtliche Lieferungen erfolgen an die vereinbarte Lieferadresse. Franco-Lieferungen gelten ab einem Netto-Bestellwert von CHF 800.00, ausgeschlossen sind Sperrgut und Palettenlieferungen. Für Lieferungen mit einem Netto-Bestellwert unter CHF 800.00 werden Porto- und Verpackungskosten in Rechnung gestellt. Express Sendungen gehen immer zu Lasten des Kunden. Die AKA Leuchten AG behält sich vor, die Art und Weise des Versandes zu bestimmen. Sie ist berechtigt, die Ware in Teillieferungen auszuliefern. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Risiko des Kunden. **4. Mustersendungen** Wir stellen unseren Kunden gerne Musterleuchten zur Verfügung, diese werden jedoch verrechnet. Es erfolgt eine Gutschrift, sobald die Musterleuchten an uns retourniert und diese intern kontrolliert wurden. Beschädigte oder abgeänderte Musterleuchten werden vollumfänglich verrechnet. Handelt es sich um Musterartikel, welche wir nicht im regulären Sortiment führen, behalten wir uns vor, diese nur teilweise gut- zuschreiben. In Auftrag angefertigte Musterleuchten werden verrechnet, wenn kein entsprechender Lieferauftrag gesprochen wird. **5. Reklamationen und Mängelrügen** Die bestellte Ware ist an dem Erfüllungsort unmittelbar nach der Ablieferung zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität oder Falschlieferungen haben spätestens innerhalb 5 Tagen nach Ablieferung durch den Kunden zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt und jegliche Mängelrechte verwirkt sind. **6. Rücksendungen** Nimmt der Kunde die Ware nicht an, hat er die Kosten für den Versand der Ware zu tragen. Bei selbstverschuldeter Falschbestellung durch den Kunden, übernimmt die AKA Leuchten AG keine Lieferkosten. Der Kunde hat ferner keinen Anspruch auf Rückübernahme dieser Ware. Rücksendungen werden zudem nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Es werden ausschliesslich Produkte in Originalverpackung zurückgenommen. Defekte sowie abgeänderte Produkte werden nicht gutgeschrieben. Fehlende Teile sowie Instandstellungsarbeiten werden verrechnet. **7. Reparaturen** Kostenvoranschläge für Reparaturen müssen ausdrücklich angefordert werden. Kosten für Porto und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden. **8. Garantie** Die normale Herstellergarantie für Leuchten und Betriebsgeräte, ausgenommen Leuchtmittel und Starter, beträgt 2 Jahre nach erfolgter Ablieferung, sofern nicht anders definiert. Die Zustellung der defekten Produkte an die AKA Leuchten AG in Niederbipp ist Voraussetzung zur Prüfung von allfälligen Garantieleistungen und geht zu Lasten des Kunden. Soweit AKA Leuchten AG eine Garantie für die defekten Produkte übernimmt, hat der Kunde nur Anspruch auf Nachlieferung von mangelfreier Ware. Jede weitergehende Gewährleistung für etwelche Schäden, Mangelfolgeschäden oder Begleitschäden aus der Lieferung von defekter oder mangelhafter Ware wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Namentlich Ansprüche, wie für Ein- und Ausbau der betreffenden Artikel, Folgeschäden sowie durch unzweckmässige Montage oder durch übermässige Beanspruchung verursachte Schäden etc. sind ausgeschlossen. Für Material, an welchem Änderungen oder Reparaturen durch Dritte vorgenommen wurden, wird jeder Gewährleistung ausge-schlossen. **9. Zahlungsbedingungen** Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung geltend die Zahlungstermine als Verfalltermine. Nach Ablauf des auf der Rechnung mitgeteilten Fälligkeitsdatums kommt der Besteller ohne weitere Mahnung in Verzug. Zahlungen dürfen wegen Mängeln am Liefergegenstand oder Gegenforderungen des Bestellers nicht zurückbehalten oder gekürzt werden. Die Erhebung der Verrechnungseinrede wird ausgeschlossen. Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Zins von 8% p.a. zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug werden gewährte Rabatte, Skonti und sonstige Vergütungen hinfällig und die Geltendmachung von Mahnspesen bleiben vorbehalten. **10. Eigentumsvorbehalt** Wie allgemein üblich, erfolgt jede Lieferung unter Eigentumsvorbehalt. Erst mit der vollständigen Bezahlung unserer Rechnung geht das Eigentum an unseren Kunden über. AKA Leuchten AG behält sich das Recht vor, für die gelieferte Waren den Eigentumsvorbehalt am Wohnort des Käufers auf dessen Kosten eintragen zu lassen. **11. Vorgezogene Recycling-Gebühren (vRG)** Ab dem 1. August 2005 sind Händler und Importeure von Leuchten verpflichtet, sämtliche Altleuchten kostenlos einer fach- und sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Auf Leuchten und Leuchtmittel wird zur Finanzierung dieser Entsorgung eine Gebühr erhoben. Diese Recycling-Gebühr (vRG) muss bis zum Endverbraucher margen- sowie rabattunwirksam weiterverrechnet werden. **12. Datenschutz** Die AKA Leuchten AG nimmt nur die zwingend nötigen Daten auf und benutzt diese im Rahmen der Abwicklung der Bestellung sowie mit dem Zweck, dem wiederkehrenden Kunden das Einkaufen so einfach wie möglich zu gestalten. Die persönlichen Daten werden von der AKA Leuchten AG entsprechend Datenschutzgesetzgebung vertraulich behandelt. Wir geben keine Daten an Dritte weiter. Ihre Daten werden keinesfalls für Fremdwerbung eingesetzt oder verkauft. Siehe [Datenschutzerklärung](https://www.aka-leuchten.ch/de/cms/page/57) **13. Gerichtsstand** Als ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten zwischen den Parteien wird der Sitz von AKA Leuchten AG vereinbart. Auf das Vertragsverhältnis findet schweizerisches Recht unter Ausschluss der Verweisbestimmungen des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG) sowie unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 (Wiener Kaufrecht) Anwendung. **14. Salvatorische Klausel** Sollte eine Klausel dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile dadurch nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung ist diese durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.
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